Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Kontaktdaten
Am Markt 3
49692 Cappeln
Tel.: 04478 / 9484 - 0
Fax: 04478 / 9484 - 26
Realsteuerhebesätze
Grundsteuer A:
310 %
Grundsteuer B::
320 %
Gewerbesteuer
330 %
Was sind Realsteuerhebesätze?
Realsteuern sind Steuern, die vom Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Gewerbebetrieb) erhoben werden. Bei den Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) spielen die persönlichen Verhältnisse keine Rolle; sie knüpfen an das Objekt an. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Grundsteuer
Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Grundsteuer A sowie bebaute und bebaubare Grundstücke mit Grundsteuer B. Grundlage für die Veranlagung der Grundsteuer A und B durch die Gemeinde sind die Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer basiert seit 1998 ausschließlich auf dem Gewerbeertrag. Grundlage für die Veranlagung sind auch hier die Messbetragsmitteilungen des jeweiligen Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz und erlässt dann den Gewerbesteuerbescheid. Da die Gewerbesteuer zunächst nur vorläufig erhoben wird, wird die Steuerschuld später im Wege der Veranlagung endgültig festgesetzt.
