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Kinderbetreuung in Cappeln

Familie wird in Cappeln ganz groß geschrieben

Unserer Gemeinde ist es ein zentrales Anliegen, eine sehr gute Kinderbetreuung zu gewährleisten. Das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen familienfreundlich zu gestalten und dafür zu sorgen, dass sich berufliche und private Bedürfnisse mit verlässlichen und vor allem flexiblen Angeboten gut miteinander verbinden lassen - das sind die Herausforderungen, denen wir uns gerne für unsere Einwohner stellen.

Der Fachdienst Soziales, Schulen und Familie unterstützt Sie gerne aktiv bei allen Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung.

Die Aufgaben des Fachdienstes sind

  • die Organisation, Koordination, Vernetzung und Beratung in allen Betreuungsfragen
  • die Vermittlung bei geäußerten Betreuungsbedarfen
  • die Akquirierung, Überprüfung, Vermittlung, Betreuung, Organisation und formale Abwicklung der örtlichen Kindertagespflege
  • der Aufbau einer Betreuungsstruktur zur verlässlichen Betreuung in Abstimmung mit den örtlichen Trägern und Einrichtungen

Durch die gesellschaftliche Entwicklung, die Zunahme der Erwerbstätigkeit beider Elternteile und der steigenden Anzahl alleinerziehender Elternteile gewinnt die qualitätsorientierte und verlässliche ganztägige Kinderbetreuung an Bedeutung. Die Gemeinde Cappeln ist die jüngste Kommune in Niedersachsen und will die Betreuungsangebote für Familien und Alleinerziehende weiterentwickeln.
Benötigen Sie Unterstützung für die Betreuung Ihres Kindes? Erkundigen Sie sich bei uns nach den verschiedenen Möglichkeiten.

Kindertagesstätten der Gemeinde

Für einen optimalen Start in die Welt der Bildung sorgen vier Kindertagesstätten in der Gemeinde Cappeln. Die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft in Cappeln und Sevelten betreuen Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Jedes Kind im Kindergartenalter hat einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte im Umfang von vier Stunden an fünf Wochentagen. Die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul hält zudem ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vor. Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Weitere Informationen über die Einrichtungen in der Gemeinde Cappeln finden Sie hier:

Kindertagesstätten - Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul (kath-kirche-cappeln.de)

© Foto Kowalski
Friederike Effenberger
04478/9484-34
Zimmer 5

Kindertagespflege

Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen obliegt kreisweit dem Kindertagespflegebüro in Cloppenburg. Wenn Sie für Ihr Kind unter 3 Jahren eine Betreuung benötigen, können Sie zwischen der Betreuung in der Krippe oder einer Tagesmutter / eines Tagesvaters wählen. Ab einem Alter von 3 Jahren ist der Kindergarten in Anspruch zu nehmen. Ergänzende Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens kann jedoch weiterhin durch eine Kindertagespflegeperson erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Kindertagespflegebüro unter Tel. 04471/1844980 oder auf der entsprechenden Homepage.

Übernahme der Tagespflegekosten 

Die Kosten der Betreuung für Kinder durch Tagespflegepersonen werden unter folgenden Voraussetzungen übernommen:

Für Kinder ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr

besteht Rechtsanspruch bis 20 Stunden wöchentlich. Für darüberhinausgehende Betreuung muss Bedarf nachgewiesen werden (Arbeit, Ausbildung etc.)

Für alle anderen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

kann auch zusätzliche Tagespflege in Anspruch genommen werden. Hier muss aber grundsätzlich Bedarf nachgewiesen werden, da der Rechtsanspruch (20 Std. wöchentlich) normalerweise bereits durch Kindergarten bzw. Schule aufgebraucht ist.

Die Mindestbetreuungszeit bei allen Tagespflegeverhältnissen muss allerdings 5 Std. wöchentlich betragen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Benötigte Unterlagen für die Übernahme der Tagespflegekosten

  • Lohn- oder Gehaltsnachweise (Bruttoeinkommen)
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Arbeitszeitenbescheinigung

Formulare

 

 

 

Sandra Thoben
04478/9484-39
Zimmer 5

Ferienbetreuung in der Gemeinde Cappeln

Ferien sind für berufstätige Eltern oft eine kritische Zeit, denn der eigene Urlaub deckt nicht immer die gesamte Schließzeit von Schulen und Kindergärten. Deshalb bietet die Gemeinde Cappeln seit einigen Jahren ein gern genutztes Ferienprogramm für Grundschulkinder an. Die Ferienbetreuung wird regelmäßig in den Osterferien (2 Wochen), den Sommerferien (5 volle Wochen) und den Herbstferien (2 Wochen) durchgeführt.
Den teilnehmenden Kindern werden spannende und vielfältige Möglichkeiten für Spiel, Sport und Kreativität geboten, sodass die Ferien zu einem noch größeren Highlight werden. Die Kosten belaufen sich auf 30,-- € wöchentlich (5 Tage). Treffpunkt ist die Grundschule Cappeln.
Anmeldungen werden von der Gemeinde Cappeln, Frau Effenberger entgegengenommen. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das unten aufgeführte Anmeldeformular.
Wer gemeinsam mit anderen etwas unternehmen und erleben möchte, Lust auf Spiele, Basteln und Sport hat, ist hier genau richtig.
Der jeweils aktuelle Flyer zur Ferienbetreuung wird rechtzeitig vor Beginn der Betreuung veröffentlicht.
In den Sommerferien wird den Kindern und Jugendlichen somit zusammen mit der Ferienpassaktion des Gemeindejugendrings ein ansprechendes und vielfältiges Angebot gemacht.

Anmeldeformular für die Ferienbetreuung 2024

Sandra Thoben
04478/9484-39
Zimmer 5
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