HIlfsfonds "Bürgerinnen und Bürger in Not"

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann unverschuldet in Not geraten. Der Rat der Gemeinde Cappeln hat deshalb die Gründung des Hilfsfonds „Bürgerinnen und Bürger in Not" beschlossen. In den Fällen für die keine gesetzliche Hilfestellung vorgesehen ist, soll Cappelner Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Die Gelder des Nothilfefonds werden ausschließlich über (steuerbegünstigte) Spenden generiert. Spender erhalten auf Anfrage eine Spendenbescheinigung. Die Mittel des Fonds werden im Bedarfsfall an Bedürftige weitergegeben. Gegebenenfalls werden auch Rückzahlungsvereinbarungen mit den Bedürftigen geschlossen.

Eine Förderung erfolgt auf Antrag der Bedürftigen. Über die konkrete Förderung entscheidet ab einer Höhe von 1.500 Euro der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Cappeln.

Förderberechtigt sind nur Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Cappeln. Eine Auszahlung an Empfänger von Sozialleistungen muss bei der Bemessung der Sozialleistungen berücksichtigt werden. Dieser Personenkreis wird daher von den Leistungen des Hilfsfonds ausgenommen.

Das Spendenkonto der Gemeinde Cappeln lautet:
Volksbank Essen-Cappeln eG
BIC: GENODEF1ESO
IBAN: DE45 2806 3526 0023 7132 00
Stichwörter: Hilfsfonds oder Bürgerinnen und Bürger in Not

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Paul Bley
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Zimmer 11
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